Wären Sie eine Dame und hätten die Wahl …

… würden Sie für das Streichen der Paragraphen §218, §219 und §219a aus dem Strafgesetzbuch stimmen?
… würden Sie sich für eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch einsetzen?

… oder zögern Sie noch?

Link auf die Webseite: DIE LINKE. Baden-Württemberg, Landesarbeitsgemeinschaft Frauen, Webseite zur sexuellen Selbstbestimmung und Informationen zum Schwangerschaftsabbruch; Grafik: DIE LINKE

Als Entscheidungshilfe empfehlen wir  das Theaterstück Damenwahl von hastagmonike.  Das zur Late Night Show umgearbeitete Stück ist im Livestream am Freitag, 28.Mai um 20 Uhr und Samstag, 29. Mai um 20 Uhr kostenlos auf der Seite des Theaterhauses Jena zu sehen. Am Samstag um 21 Uhr findet direkt im Anschluss ein Gespräch mit Kristina Hänel statt. Die Ärztin setzt sich unermüdlich dafür ein, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche nicht mit Werbung gleichgesetzt werden. Sie wurde erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Inzwischen hat sie gegen ihre Verurteilung und den Paragraphen 219a StGB Verfassungsbeschwerde eingereicht. 
Moderiert wird das Gespräch von der Dramaturgin Anna Staab.

Weitere Informationen und Aktionen

Für noch immer Unentschlossene ein kurzes Video zur Geschichte des §218: