Am 15. Mai 1871 wurden die
Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch
im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet.
150 Jahre später sind
Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB
noch immer eine Straftat.
Diese strafgesetzliche Regelung entmündigt Betroffene
und schränkt sie in ihrer Selbstimmung ein.
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden kriminalisiert.
Massive Versorgungslücken sind die Folge.
Ein bundesweites Aktiven-Netzwerk hat deswegen die
Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218”
ins Leben gerufen.
Wir beteiligen uns am bundesweiten Aktionstag
zum 150. Jahrestag des § 218 StGB
am 15. Mai 2021 :
- Aktionsmaterial downloaden
- LINK zur Kampagne #MeinAbbruch
[persönliche Geschichten über Schwangerschaftsabbrüche] - LINK zur Kampagne #mehralsdudenkst
[Daten & Fakten rund um Schwangerschaftsabbrüche]
Unterzeichne auf change.org die
Petition „Weg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!“
[LINK, bitte hier klicken. Öffnet die Petition in einem neuen Tab.]