Schutz während des Sorge- und Umgangsrechtsverfahren

 

Foto: Rainer Hauenschild

Heinrich Brinkers Antwort auf eine Anfrage von Frauen helfen Frauen e.V. zum Thema Schutz während des Sorge- und Umgangsrechtsverfahren:

auch wenn Kinder selbst nicht direkt Opfer häuslicher Gewalt sind, tragen diejenigen, die erleben, dass ihre Mutter vom Vater misshandelt, geschlagen oder bedroht wird, fast immer seelische Spuren davon. Besonders in der ersten Trennungsphase besteht bei unbegleiteten Umgängen der Kinder mit dem Vater die Gefahr, dass dieser sie in psychisch belastende Loyalitätskonflikte bringt oder Mutter und Kind weitere Gewalt erleben. Wir wollen, dass für Frauen und ihre Kinder in dieser Situation sofortiger Schutz und Hilfe mit einem eigenen Unterstützungsangebot vorhanden ist.

Wir setzen uns dafür ein, dass bei jeder Entscheidung der Familiengerichte über das Sorge- und Umgangsrecht häusliche Gewalt berücksichtigt wird, so dass die Rechte und die Sicherheit der unmittelbar Betroffenen und der Kinder nicht erneut gefährdet sind.

Wir streiten dafür, dass Vorrang- und Beschleunigungsgebote, nach denen spätestens nach einem Monat eine gerichtliche Anhörung stattfinden soll, nicht weiterhin eine Gefahr für Mutter und Kind darstellen. Die Vorschriften der Gesetze über das Verfahren bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts lassen den Anwender*innen einen erheblichen

Spielraum zu. Deshalb wollen wir, dass Richter*innen an Familiengerichten zu fortlaufenden Fortbildungen zum Thema „Gewalt“ verpflichtet werden. Um Frauen und deren Kindern vor Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu schützen und wirksame politische Maßnahmen gegen Gewalt umzusetzen, reichen die vorhandenen Daten nicht aus. Wir brauchen noch weitere Daten und eine Stelle, die die daraus resultierenden Maßnahmen koordiniert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Statement die Position unserer Partei verdeutlichen konnte.

Mit solidarischen Grüßen Heinrich Brinker