Anfrage an Heinrich Brinker zur Wohnungspolitik

Anfrage an Heinrich Brinker zur Wohnungspolitik vom Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen:

Was wird DIE LINKE gegen Wohnungsmangel und Mietenexplosion unternehmen?

  1. Kommunen, Land und Bund müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Wohnen in den Städten bezahlbar ist. Auf Grund der Föderalismusreform können nach geltendem Recht die Kompensationszahlungen des Bundes nur noch bis zum Jahr 2019 erfolgen. Es ist wichtig, dass die Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnraumförderung über das Jahr 2019 gesichert wird. Die Erhöhung der Bundesmittel zur sozialen Wohnraumförderung von 0,518 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro war ein wichtiger Schritt. Es zeigt sich aber jetzt, dass diese Fördersumme immer noch nicht ausreicht.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Verantwortung des Bundes für die soziale Wohnraumversorgung gestärkt wird, indem die dauerhafte gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau wieder gesetzlich verankert wird und Bundesmittel für den geförderten Wohnungsbau bedarfsgerecht erhöht werden?

Die Übertragung der alleinigen Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung an die Länder war ein schwerer Fehler, den DIE LINKE bei der Beschlussfassung im Jahr 2006 als einzige kritisiert hat. Seitdem ist der Anteil des geförderten Wohnungsneubaus deutlich gesunken. Nachdem die Zweckbindung der Bundesmittel aufgehoben wurde, haben Länder ganz aus der Förderung von Sozialwohnungen verabschiedet. Wir wollen, dass der Bund in der Pflicht bleibt Ländern über das Jahr 2019 hinaus zweckgebundene Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt und fordern, dass die Bundesmittel dafür auf jährlich 5 Mrd. Euro erhöht werden. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion in dieser Wahlperiode wurde leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

2. Der Wohnungsmangel führt zu Übertreibungen am Wohnungsmarkt und zu unangemessen hohen Mietpreissteigerungen, insbesondere bei Wiedervermietungen. Damit Wohnen in den Städten bezahlbar bleibt, müssen die Mietsteigerungen begrenzt werden.

Die seit Mai 2015 geltende Mietpreisbremse hat nicht den raschen Anstieg der Wiedervermietungsmieten gebremst, weil zahlreiche Ausnahmetatbestände, wie zum Beispiel die Vormietenregelung, es Mietern fast unmöglich macht, die Mietpreisbremse anzuwenden. Außerdem können Vermieter das Gesetz missachten, ohne Folgen fürchten zu müssen.

Werden Sie sich für eine Nachbesserung der Mietpreisbremse einsetzen, so dass der Mietenanstieg bei Wiedervermietungen wirksam abgebremst werden kann?

Ja, denn die sogenannte Mietpreisbremse der großen Koalition ist schlecht gemacht und hat sich als völlig unwirksam erwiesen.

Eine Mietpreisbremse, die wirkt, muss flächendeckend, unbefristet und ohne Ausnahmen gelten. Wir wollen alle Ausnahmen für Neubauten und für umfassende Modernisierungen sowie bei Vormieten über dem zulässigen Niveau und für möblierte Wohnungen streichen. Darüber hinaus müssen Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet werden, den Mieterinnen und Mietern die Höhe der Vormiete sowie allen anderen für die Mietpreisbremse relevanten Informationen offenzulegen. Die gesetzliche Mietpreisbremse zu umgehen ist Betrug und muss auch so geahndet werden. Zu viel gezahlte Miete muss vollständig und rückwirkend ab Mietbeginn erstattet werden. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion (Bundestagsdrucksache 18/9123) wurde leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

3. Die Modernisierungsumlage wurde vor Jahrzehnten eingeführt um Investitionen in die Wohnwertverbesserung durch die Mieter zu refinanzieren. Damals ging es z. B. um Badsanierungen für 5.000 DM, welche einer Mieterhöhung von 550 DM im Jahr (46 DM pro Monat) für den Mieter zur Folge hatte. Heute geht es bei Modernisierungen vor allem um das gesellschaftliche Ziel der CO2 Reduzierung, zu Kosten von oft 40.000 € pro Wohnung. Dies kann über die Modernisierungsumlage eine Mieterhöhung von 4.400 € pro Jahr (367 € pro Monat) für den Mieter zur Folge haben und führt oft zu deren Vertreibung, weil sie sich die modernisierte Wohnung nicht mehr leisten können. Die alleinige Abwälzung des Modernisierungsaufwands auf die Mieter ist zudem ungerecht, weil der Vermieter gratis eine Wertsteigerung seiner Immobilie erhält und zudem den Modernisierungsaufwand noch steuerlich geltend machen kann.

Werden sie sich für eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf höchstens 5 Prozent einsetzen und sind Sie bereit, eine Kappungsgrenze bef Mieterhöhungen wegen Modernisierung einzuführen?

Wir wollen die Modernisierungsumlage abschaffen und die Ausnahmeregelung für Modernisierungen bei der Mietpreisbremse streichen. Die Umlage ist eine Einladung an die Vermieterinnen und Vermieter, möglichst teuer zu modernisieren. Die Kosten werden einseitig auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, die durch massive und dauerhafte Mieterhöhung die Kosten mehrfach abbezahlen. Das widerspricht dem Geist eines sozialen Mietrechts. Wir wollen gezielte Sanierungen fördern und dafür die KfWFördermittel für die energetische Sanierung auf mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Darauf soll ein Rechtsanspruch bestehen. Bei Mietwohnungen soll die Warmmietenneutralität Ziel der Förderung sein.